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Wie funktioniert heute Wahlbetrug?

Dumme Frage vorweg: Warum war die Wahlbeteiligung an der Bundestagswahl 2017 so außergewöhnlich hoch?

75,6 Prozent statt 71,5 in 2013

Wahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen in Deutschland von 1949 bis 2017

Sabine kommentierte in einem Artikel von Gabi Kraal am 26. September 2017 um 0:57 Uhr:

Wahlbetrug funktioniert heute anders: In den Wahllokalen werden die Stimmen korrekt ausgezählt und weitergemeldet an einen zentralen Rechner der Wahlleitung einer Stadt oder Gemeinde, wo die Ergebnisse der angeschlossenen Wahllokale auflaufen.

Von diesem Rechner werden sie an einen weiteren Rechner der Landeswahlbehörde weitergegeben.

Und alle Landeswahlbehörden melden das an den zentralen Wahlrechner weiter.

Und so ist es möglich, dass bereits 10 Minuten nach Schließung der Wahllokale erste Trendergebnisse vorliegen.

Das, was jetzt passiert, erkläre ich etwas vereinfacht.

Am Hauptwahlrechner sind ALLE Ergebnisse eingegangen. Weiterhin ist bekannt, wieviele Personen im Höchstfall wahlberechtigt waren, wie hoch die reale Wahlbeteiligung war.

Jetzt muss man nur die Wahlbeteiligung höher ansetzen und diese Stimmen einer Partei zuordnen. Automatisch sinkt der prozentuale Anteil aller anderen Parteien, wodurch Parteien im kritischen Bereich, die z. B. knapp über 5 % hätten, dann unter 5 % haben. Sollte deren Stimmenauszählung angefochten werden, würde eine Nachzählung keine Beanstandung feststellen.

Laut Wahlgesetz kann nur die Nachzählung der Stimmzettel in vorgegebenen Wahllokalen beantragt werden. Und die sind ja überall korrekt ausgezählt. Mit Ausnahme der zugeschlagenen Stimmen bei einer bestimmten Partei.

Nun kann aber z. B. die AfD nicht die Nachzählung SÄMTLICHER Stimmen verlangen, sondern nur einzelner Wahllokale, wo sie eine Manipulation vermutet. Ansonsten müsste die Wahl als Ganzes angefochten und für ungültig erklärt werden, was illusorisch ist. Aber anders ist nicht zu ermitteln, dass eine Partei real weniger Stimmen erhaltenen hat, als für sie ausgewiesen wurde.

Das ganze kann im Hauptrechner softwaremäßig so optimiert sein, dass das die Festlegung der Wahlbeteiligung automatisch gemäß dem vorgegebenen prozentualen Vorsprung einer bestimmten Partei erfolgt.

Wer kontrolliert diese Rechner? Wer ist für die Rechner am Wahltag zuständig? Theoretisch kann eine Person diese Manipulation vornehmen, womit eine Mitwisserschaft weiterer Personen weitestgehend ausgeschlossen ist.

Ich finde, EDV dürfte bei Wahlen niemals zum Einsatz kommen. Es muss nicht 10 Minuten nach Schließung der Wahllokale ein erstes Ergebnis vorliegen. Und wenn das erst 3 Tage später vorliegt, ist es auch gut.

glG Sabine

pol. Emik-Wurst, Hans

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