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Leserkommentare auf Hartgeld.com

12. April 2019 | Grenzen im Detail - Schläge, Waffen: Wie weit darf Notwehr gehen?

Sie fürchtete sich nicht vor dem Grapscher - jene junge Frau, die dem Angreifer einen Nasenbeinbruch zufügte. Sie braucht auch keinen Prozess zu fürchten. Nur - ist dies eher eine Ausnahme oder Regel?

12. April 2019 | Persönliche Sicherheit

[10:00] Leserkommentar-AT: Den Artikel in der Krone kann leider man nicht unkommentiert lassen.

Da hat anscheinend wieder der Praktikant geschrieben. Das ist in Zeiten, in denen sich die Leute für so etwas interessieren gefährlich.

Voraussetzung für einen Notwehrakt ist auf jeden Fall, dass der Angriff rechtswidrig und strafrechtlich relevant ist.

Nicht ganz richtig, ich kann mich auch gegen einen Verrückten, Schuldunfähigen oder gegen ein Kind wehren.

Das Recht auf Notwehr hat man immer nur genau zum Zeitpunkt eines Angriffs ...

Falsch, der Angriff muss unmittelbar drohen - es geht also - wenn es die Situation vorgibt - auch schon vorher / präemptiv!

Merkt ein Angreifer, dass er den Gegner, die Gegnerin unterschätzt hat, und tritt den Rückzug an, muss man das im Opferfall ebenfalls tun.

Nein, man muss überhaupt nie weichen. Hört der Angriff (erkennbar!) auf, ist es dann natürlich vorbei. Wobei jeder Selbstverteidigungstrainer der etwas taugt, sagen wird, dass man erst aufhört sich, zu wehren, wenn der Täter am Boden liegt...

Anders aber ist die rechtliche Sachlage bei einem Flüchtenden mit Beute, etwa der gerade geraubten Handtasche. Da darf man nachlaufen, ein Haxl stellen, festhalten, bis die Polizei kommt - und sogar nachschießen (vorausgesetzt, man hat einen Waffenschein)!

Falsch; schießen darf ich auch ohne Berechtigung ("Waffenschein" gibt es nicht) bzw. mit einer illegalen Waffe.

Allerdings gibt es hier seit Neuestem eine Bagatellgrenze - einen geklauten Bleistift wird man also nicht mit der Waffe verteidigen dürfen, außer er ist von einer Nobelmarke und viele Hundert Euro wert.

Die Bagatellgrenze gibt es in der konkreten Form seit 1975. Die Grenze ist in Judikatur und Literatur strittig - manche Professoren sagen schon ab EUR 100. Der geringfügige Nachteil muss auch offensichtlich = erkennbar sein.

Aber Achtung: Auch in einer Notwehrsituation darf man niemanden stärker verletzen als nötig!

Das ist - in dieser vereinfachten Darstellung - falsch und auch gefährlich so zu sagen. Verhältnismäßigkeit ist bei der Bagatellgrenze nötig. Sonst heißt es "notwendig um abzuwehren". Abwehr heißt sofort und endgültig, nicht etwa dosiert oder der Reihe nach.

Kompliziert bzw. sogar verboten ist der Einsatz von Pfefferspray. Er ist nur beim Angriff eines Tieres erlaubt, sonst müsste man den Gebrauch einem Täter zuvor ankündigen!

Einfach nur Unsinn - siehe oben.

Der Einfachheit halber noch ein Auszug aus dem RIS:

...dass ein Angriff iSd § 3 Abs 1 erster Satz StGB so lange noch gegenwärtig ist, als er nicht aufgegeben oder bezwungen wurde oder misslungen ist. Gegen diesen ist jede Verteidigungshandlung als notwendig zu beurteilen, die aus der ex-ante-Sicht des Angegriffenen, wenn auch unter Beachtung objektiver Kriterien, so weit in die Rechtsgüter des Angreifers eingreift, dass der Angriff verlässlich, das heißt sofort und endgültig abgewehrt werden kann. Es besteht keine Ausweichpflicht des Angegriffenen, weshalb der rechtswidrig Angegriffene dem Angriff nicht ausweichen oder gar flüchten muss.

Das stammt von einem Juristen. Der Autor des Artikels ist sicher keiner.WE.

[10:25] Krimpartisan:

Nein! Der Autor des Artikels ist ganz sicher kein kundiger und anständiger Jurist. Er ist genau das Gegenteil. Er will dem Angegriffenen/ Opfer schon im Vorfeld bewußt und absichtlich die Verteidigung erschweren. Indem er Halbheiten und Unwahrheiten verbreitet, die das potentielle Opfer (also uns alle) schon vor der Tat unsicher machen und lähmen soll. Er ist ein Psychopat des Unrechtssystems, unter dem wir (noch) leiden!

[11:45] Leserkommentar-DE: Zu Notwehr : Der Angriff muss nicht erst erfolgen !!!

Im Falle eines drohenden Angriffs ist Notwehr auch angebracht, selbst eine Linke wie Frau Oberbürgermeisterin Reker sagt: "... eine Armlänge Abstand ..." - kommt jemand einem mit der Absicht (die man natürlich einschätzen und erkennen muss) nahe, ist Notwehr bereits angebracht.

Mir ist so was schon passiert! In einer Disco stand ich am Rand der Tanzfläche und ein besoffener Zwei-Meter-Riese glotzte mich von der Mitte der Tanzfläche circa 5 Meter entfernt an. Als ich das bemerkte, ahnte ich schon Unheil und leider kam es auch so.

Er kam direkt auf mich zu, in solch einer Situation rate ich vom Reden ab, es kamen nur zwei Lösungen in Frage: mit aller Gewalt und Maximal Schaden zuschlagen oder den Besoffenen wegschubsen. Glücklicherweise wählte ich das Wegschubsen, so torkelte der fast einen Kopf größere Saufkerl die Strecke, die er gekommen war, fünf Meter zurück und fiel dann wie ein Käfer auf den Rücken.

Da dachte ich noch: Vielleicht war das die schlechtere Konfliktlösung, da wie erwartet der Saukopf sich aufmachte, erneut auf mich zuzukommen. Glücklicherweise hielten ihn mehrere Besucher zurück, die den Vorgang gesehen hatten und auch völlig richtig eingeschätzt haben, dass alle Aggresion vom Alki ausging, sonst wäre es zu ernsthaften Folgen gekommen. Auch wenn man stärker ist, will man sich ja nicht für nichts und wieder nichts mit solchen Idioten auseinandersetzen.

Der Typ lief mir die folgenden Jahre immer noch mal über den Weg, kam aber weder nochmals, noch sah er mich überhaupt an. Wenn die Situation in einer dunklen einsamen Gasse oder im menschenleeren Wald gewesen wäre, wäre auch eine härtere Abwehr angebracht.

Die andere Lösung ist, schnell zu verschwinden.WE.

[13:30] Leserkommentar-DE:

Da schließe ich mich aus eigener Erfahrung an. Seit einem Erlebnis vor zwanzig Jahren (Aufhalte-Situation mit einem "versuchten Vergewaltiger" einer Bekannten) bevorzuge ich die Umgebung von Treppen, ganz besonders bei Besoffenen. Kurze Rede, kurzer Sinn: die fallen und purzeln einfach so schön die Treppen runter. Und den kleinen Schups von mir, bemerken die gar nicht. Außerdem können sich die Typen später eh an nichts erinnern. Aber nicht weitersagen. Der Polizist damals hat mir übrigens bei den Formulierungen im Protokoll sehr geholfen.

Andere Zusender empfehlen, sicher zu stellen, dass es keine Gegenaussage mehr geben kann.WE.

[13:40] Leserkommentar-AT: Dem Kommentar vom Krimpartisan muss man eindeutig zustimmen.

Bei der Krone unterstelle ich noch Dummheit, im Ministerium immer Absicht. Das ist so gewollt, dass der Bürger glaubt, er darf sich nicht wehren. Wenn er wüsste, dass er sich ja immer selbst wehren kann, dann müsste er sich ja fragen, wozu es das angebliche "Gewaltmonopol" des Staates und seine Büttel überhaupt gibt... Deswegen auch die BMI-Kampagne "Echte Helden holen Hilfe". Dort wird der Helfer zum Opfer.

„Unsere Polizistinnen und Polizisten sind top ausgebildet“, betonte Innenministerin Fekter. Die Beamten werden nicht nur theoretisch auf ihren Dienst vorbereitet, sie werden auch praktisch für Standardsituationen in „Handlungstrainings“ geschult.

Wer einmal Polizistinnen im Einsatz gegen einen Gewalttäter gesehen hat oder mit einem Streifenpolizisten im Schiesskeller war, der weiß was er tun muss!

Sich selbst schützen.WE.

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