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Hallo Jurist,

Zu "Münster: Auto abgeschleppt" meint der Verfasser, er sei Jurist.
Irgendwie erscheint mir das nicht. Wenn ein Jurist sich mit der Sache beschäftigt, glaube ich nicht, daß er sich mit einer lächerlichen NICHTRECHTSFÄHIGEN juristischen Person abgeben würde. Einziger qualifizierter Ansprechpartner wäre lediglich der Intendant des so genannten ö-r-Rundfunks, denke ich.

Hier bitte mal mein Vorhaben zur Begutachtung: Hallo, ich würde gerne meine Idee rein hypothetisch mal begutachten lassen. Ich möchte eigentlich nicht herum-Klagen. Viel lieber würde ich die Möglichkeit ausloten wollen, wie man die mangelhafte Würde einiger von mir so bezeichneter Obrigkeits-Dünkel-Fröner wirkungsvoll öffentlich machen kann.

Wenn das Standard wird, daß die Mitmenschen bemerken, daß mangelhafte Würde zur Sprache gebracht werden kann und muss, und daher Posten also zu räumen sind, ist das ein positiver Druck, der sich dann aufbaut, und zu einer neuen Obrigkeit führt, die es sich nicht mehr wagt, das Grundgesetz zu missachten.

Eigentlich reicht mir vollkommen Art.1 Abs. 1 Grundgesetz, "Die Würde des Menschen ist ... Ich habe so viel Würde, daß ich nicht dafür bezahle, das man mir Lügen vorsetzt (vielleicht auch nur wenige Lügen, klar, Hopsassa und Trallala und Sport enthält vielleicht keine Lügen).

Kluge wissen, auch die von Blümchen-In-Die-Vase-Steller so genannten Halbwahrheiten sind und bleiben einfach logisch LÜGEN. Aber etwas später finde ich dann sogar noch den Art. 4 des Grundgesetzes: Gewissensfreiheit.

Ja, atme ich erleichtert und befreit auf und bin ehrfürchtig positiv überrascht, was der Westen tatsächlich so zu Stande gebracht hat.
Da waren also wirklich WÜRDEVOLLE, WEITSICHTIGE, KLUGE, HÖCHST-INTELLIGENTE, DEN AUFRECHTEN GANG PFLEGENDE Mitmenschen und haben eine vorläufige Verfassung in Form dieses Grundgesetzes geschaffen.

Selbstverständlich mache ich geltend, auch aus genau diesem Grund der Gewissensfreiheit diese für mich so bezeichnete L-Presse nicht zu unterstützen mit monatlichen Zwangsbeiträgen.

Es sollte doch jedem knapp über Hilfs-Schul-Niveau Verstand besitzenden Mitmenschen verständlich sein, daß ICH zu entlassen bin, von mir aus auch unehrenhaft. Wenigstens dieses geringe Maß an Würde, wird doch so ein Intendant und ein jeder Beitragsservice-Mitarbeiter und ein jeder Verwaltungs-Gerichts-Bedienstete haben.

Haben diese Bediensteten in Form ihrer natürlichen rechtsfähigen Person mit Vorname und Nachname nicht diese Würde, jemanden aus den vorgenannten Gründen vom Zwangsbeitrag zu entlassen, dann sind sie dieser Posten nicht würdig. Sie haben aus dieser Position entlassen zu werden, wegen "Unvermögens=logisch mangelhafte Würde" oder "Raffgier= mangelhafte Würde" oder oder oder u.s.w.

Wie gesagt, Art.1 Abs.1 ... ist unantastbar.

Aber wenn jemand keine Würde hat, dann kann man die auch nicht antasten, er hat sie gelinde einfach nicht. Und wenn jemand nur wenig Würde besitzt, und man prangert demjenigen die fehlende Würde an, dann hat man seine eben geringe Würde nicht angetastet, sondern lediglich auf die fehlende Würde lautstark hingewiesen.

Ich habe 2015 einen Widerspruch eingelegt, wohl aus meiner Dummheit beim nicht rechtsfähigen Beitragsservice, und bis heute keinen Abschlägigen rechtsfähigen Bescheid erhalten.

Ich bin eine natürliche rechtsfähige Person, oder vielleicht auch nur eine juristische Person. Aber in irgend einem Artikel des Grundgesetzes steht, das dieses sogar auch für juristische Personen gilt. Nun habe ich vor als eben rechtsfähige Person, nicht mehr mit einem nicht rechtsfähigen Kind oder einem vergleichbar nicht rechtsfähigen Beitragsservice zu kommunizieren, sondern logisch also direkt mit dem Intendanten.

Liebe Mitstreiter,
damit hier ein regerer Gedankenaustausch stattfindet, möchte ich hier einmal mein zukünftiges hypothetisches Vorhaben präsentieren, und hoffe auf Korrekturvorschläge. Ich hatte es schon einmal irgendwo platziert, kann es aber nicht mehr finden.

Einzigst meine Mutter 80 Jahre, hat mir Vorschläge unterbreitet, z.B. das Wort Staats-Rundfunk nicht zu verwenden, und ob da nicht Polemik enthalten sei. Das mit der Polemik konnte ich mir noch nicht aufzeigen lassen, da am Telefon dafür zu wenig Zeit war.

Soll das Wort Würde Polemik sein?
Sollte das Grundgesetz Polemik sein?
Was wäre dann an dieser Art Polemik schlecht?

Hier also mein 2. hypothetischer Entwurf, ein Brief an den Intendanten des RBB, Frau Patricia Schlesinger
zur Begutachtung und Korrektur:

Guten Tag Frau Patricia Schlesinger!

Ich, Max Muster, schreibe Ihnen heute, um zu initiieren, daß mehr Klarheit über die verschiedenen Aspekte des so genannten "öffentlich rechtlichen Rundfunks", wie immer man ihn auch sonst nennen mag, zum Vorschein kommt.

Jeglicher Schriftverkehr von mir und zu mir darf öffentlich gemacht werden. Jeglicher Schriftverkehr zu dieser Sache wird öffentlich gemacht zu dem Zweck der Erhöhung der Wirksamkeit. Beginnen wir mit der Beantwortung einiger Fragen in exakt dieser Reihenfolge.

  • 1. Gilt das Grundgesetz als solches?
  • 2. Beinhaltet das Grundgesetz Gesetze als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat?
  • 2a. Für wen sind es keine Abwehrreche gegen den Staat?
  • 3. Bin ich berechtigt, die verbrieften Grundrechte des Grundgesetzes in Anspruch zu nehmen?
  • 3a. Wer ist nicht berechtigt, die Grundrechte in Anspruch zu nehmen?
  • 4. Wenn unbestreitbar ist, daß Lügen (auch Lügen oder wenige Lügen) verbreitet werden, warum sollte dann nicht Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1 berechtigter Weise seine Wirkung entfalten?
  • 5. Wenn unbestreitbar ist, daß Meinungsmanipulation (auch Meinungsmanipulation) betrieben wurde, wird und auch in Zukunft betrieben werden wird -
    (a) Nicht nur Teile des Bürgertums hatten kurz vor dem 1. Weltkrieg die Propagandamöglichkeiten des Films erkannt, sondern ebenso militärische Institutionen.
    (b) Nationalsozialismus
    (c) Kalter Krieg BRD-Kapitalismus und DDR-Sozialismus
    (d) Gegenwart Kapitalismus
    warum sollte dann nicht Grundgesetz Artikel 4 Absatz 1 berechtigter Weise seine Wirkung entfalten?
  • 6. Wie fühlen Sie sich Patricia Schlesinger und wie fühlt sich ihre Vorgängerin Dagmar Reim, wenn man Ihnen vorwerfen kann, daß Sie Ihre Arbeit nicht richtig machen, obwohl Sie so unverschämt viel Geld dafür nehmen?
  • 6a) Wie lange wollen Sie noch abwarten, um meinen an Ihren Beitragsservice, für den Sie Verantwortung zu tragen haben, gesendeten Widerspruch vom 14.9.2015 Punkt für Punkt und gewissenhaft zu beantworten?

Im Übrigen bestimme ICH als natürliche und rechtsfähige Person, ob ich von einer lediglich juristischen NICHTRECHSFÄHIGEN Person Briefe und Schreiben annehme, oder nicht.

Ich nehme von der bewiesener Maßen verächtlichen juristischen NICHTRECHSFÄHIGEN Person """ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice""" keine Briefe oder Schreiben an !

Wessis plärren mir in die Ohren, man könne zur DDR deshalb Unrechtsstaat sagen, weil man im Gegensatz dazu in der jetzigen verkommenen Gesellschaftsordnung auf deutschem Boden ja klagen könne.

Mein Gott welche Primitivität, erzeugt von Meinungsmanipulation betreibenden Massenmedien so genannter öffentlich rechtlicher Rundfunk.
Ich gestatte nicht, daß primitive Mitmenschen angefangen aus höchsten Regierungs-Mitglieder-Kreisen und höchsten Mitgliedern von Parteien, die in schändlicher Weise das C als Synonym für christlich missbrauchen, ihre Würde beiseite legend sich dünken, definieren zu können ab wann ein Staat ein Unrechtsstaat sei.

Das kann ich wesentlich ehrenwerter, würdevoller und substanzhaltiger.
Die Primitivität ist schon deshalb offensichtlich, weil dümmlichst und in Nichts-Tuer-Manier über die Vergangenheit hergezogen wird, ohne gefälligst auch auf den Zustand JETZT HIER und HEUTE einzugehen.
Ich habe für solches Vergangenheits-Probleme-Geschwätz keine Zeit, solange ich es nicht geschafft habe die Probleme dieser Art im JETZT HIER und HEUTE und für die ZUKUNFT durch Taten auszumerzen.

Der Bürgermeister von "Ort" beschwerte sich im Gespräch mit mir, daß ich seine Würde verletzte. Ich entgegnete, "Wenn man keine Würde hat, kann man die auch nicht verletzen!"

Er plusterte sich nochmals auf, aber als ich die Worte nochmals energisch wiederholte im Sinne einer unumstößlichen Definition, und jeder sich die Jacke anzieht, die ihm passt, gab er für diesen Punkt Ruhe.

Frau Patricia Schlesinger, wenn Sie als natürliche rechtsfähige Person genügend Würde haben, dann muss es Ihnen möglich sein, zu erkennen, daß es so ist, daß der nicht nur von mir so bezeichnete Zwangsbeitrag die Würde mancher Mitmenschen verletzt, und daß man diese Menschen selbstverständlich vom nicht nur von mir so bezeichneten Zwangsbeitrag befreit.

Es bietet sich mir ein weiteres Bild: Sie sind die Führungsperson einer juristisch rechsfähigen Person des öffentlichen Rechts RBB... Diese, und jede andere juristische Person besteht aber am Ende aus Mitgliedern die eine natürliche rechtsfähige Person verkörpern, und dahinter verbirgt sich ein Mensch, oder mehrere Menschen.

Es ist in weiten Teilen nicht mehr ersichtlich, daß die natürliche rechtsfähige Person mit dem dahinter befindlichen Menschen mit aufrechtem Gang die Wirkungsweise der lediglich juristischen Person bestimmt, sondern im Gegenteil eine Untertan-Mentalität des Menschen mit der darübergestülpten natürlichen rechtsfähigen Person gegenüber einer lediglich juristischen Person erkennbar wird.

Es geht sogar soweit, daß z.B. an Hand der verschiedenen Verwaltungsgerichts-Urteile zum Zwangsbeitrag, stark vermutet werden muss, daß deren Verwaltungs-Gerichts-Bedienstete eben auch als natürliche rechtsfähige Personen mit dahinter verborgenem Menschen, Ihren Anspruch auf Würde aufgeben und vermeintliches Recht sprechen im Sinne des juristischen Personen-Konstrukts, weil bei weitsichtiger egoistischer Betrachtung dieser natürlichen rechtsfähigen Personen mit dahinter verborgenen vergessenen Menschen sich ein Vorteil für diese ergibt, wenn Sie sich der lediglich juristischen Person untertänigst unterwerfen.

Diese natürlichen rechtsfähigen Personen mit dahinter verborgenen vergessenen Menschen verstecken sich hinter und profitieren von der Mitgliedschaft in einer lediglich juristisch rechtsfähigen Person.

  • 1. Sie geben mutwillig einen großen Teil des Anspruchs auf Ihre eigene Würde auf.
  • 2. Es wird deutlich, daß sie mindestens befangen sind.
  • 3. Nach Kenntnis dieses Schreibens und fortgesetzten Handelns in dieser Art muss man bewiesener Maßen Rechtsbeugung vorwerfen.

Noch ein Satz: Niemandem steht es zu, auch einer juristischen Person nicht, zu verlangen, daß man keine Verachtung entgegenbringen soll (vermeintlich zum Schutze der Staats-Ordnung).

Allein das eigene würdevolle handeln und würdevolle wirken bestimmt, in welchem Maße mir und jedem anderen an meiner Stelle Achtung gebührt und entgegengebracht wird, egal ob als juristische oder natürliche Person.
Ich bitte Sie, im Rahmen der tatsächlich auch Ihnen selbst gegebenen Mittel und Möglichkeiten aus dem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrags-Recht und dessen eingeschlossene Befreiungs-Möglichkeiten, meine substanzhaltigen Begründungen zu erkennen und mich von der Beitragspflicht auszuschließen, aus welchem Blickwinkel auch immer, z,B. auch "unehrenhaft".

Anschließend bin ich sofort bereit, die nicht nur von mir so benutzte Bezeichnung "Zwangsbeitrag" aufzugeben.

Mit, die christlichen Werte achtenden, und die schlechten menschlichen Eigenschaften verachtenden Grüßen, natürliche Person und zuallererst würdevoller Mensch Max Muster

Straße
Ort

PS:
Für den Fall, daß es zutreffen sollte in diesem Schreiben, noch eine allgemein bekannte Klarstellung: Kluge Menschen wissen, bei allgemeinen Behauptungen gilt immer: "Ausnahmen bestätigen die Regel".
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Meine Prinzipien: Ich verachte Recht, welches sich nicht der Gerechtigkeit unterordnet.
Ich verhalte mich immer so, wie ich mir wünsche, daß auch adere sich verhaltalten in gleicher Situation.
Welche Prinzipien haben Politiker?

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