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Organenentnahme nach dem Widerspruchsverfahren ist eine Straftat

Organentnahme an (nur) Hirntoten ist:
a) entweder Koerperverletzung mit Todesfolge
oder
b) Totschlag
oder
c) Mord (aus niederen Beweggruenden, hier wohl zu bejahen).

Ist er doch schon rechtlich tot und erfolgt es ohne Genehmigung, ist es mindestens Stoerung der Totenruhe. Geld dafuer abzurechnen (sittenwidriges Geschaeft) ist ungerechtfertigte Bereicherung (verjaehrt nicht).

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